Vor einigen Wochen schrieb mich ein Beamter an und bat mich um Hilfe. Grundsätzlich ist er top versichert. Hat sich damals für eine sehr gute private Krankenversicherung entschieden. Hat einen super Tarif. Eigentlich alles toll, aber vor einem Jahr hat sich sein Dienstherr geändert. Zuvor war er Beamter des Landes NRW. Seit 11 Monaten ist nun aber das Land Hessen sein neuer Dienstherr und für ihn zählt seitdem auch die Beihilfevorschrift von Hessen. Natürlich hatte er durch den Wechsel viel um die Ohren und musste sich dementsprechend erst einmal umstellen. Im Zuge dessen hatte er vergesse, seiner privaten Krankenversicherung diese Änderung mitzuteilen. Die Frist zur Umstellung seitens des Versicherers ist nun allerdings abgelaufen – diese beträft generell 6 Monate. Diese sagt, „Ja, machen wir aber nur mit erneuter Gesundheitsprüfung!“ Aber was, wenn in der Zwischenzeit etwas passiert ist? Wenn er krank ist und aufgrund der Erkrankung nun seine Tarife nicht mehr beihilfekonform anpassen kann?
Als privatversicherter hat der Versicherte nämlich auch Pflichten. Er muss seine Krankenversicherung zeitnah über Änderungen informieren. Bei Beihilfeänderungen hat er zum Beispiel 6 Monate Zeit, seine private Krankenversicherung von der Änderung zu unterrichten und kann in dieser seinen Krankenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Beihilfevorschrift anpassen lassen.
Versäumt es der Beamte, seiner privaten Krankenversicherung die Änderung innerhalb von 6 Monaten bekanntzugeben, wird diese im Falle einer Höherversicherung (der Beamte braucht mehr Leistungen als zuvor. Zum Beispiel, wenn seine vorherige Beihilfe die Wahlleistungen anteilig abgesichert hat und die neue Beihilfevorschrift keine Wahlleistungen mehr vorsieht) auf einen neuen Krankenversicherungsantrag mit erneuter Gesundheitsprüfung bestehen. Tauchen in diesem neuen Antrag nun neue Diagnosen auf, die es damals evtl. noch nicht gegeben hat, als der Versicherte sich erstmalig versichert hat, kann die Krankenversicherung die Höherversicherung auch zum Schutz des Versichertenbestandes ablehnen.
Er ist schlicht und einfach falsch versichert und sein aktueller Versicherungsschutz ist lückenhaft. Würde der Beamte – wir hatten das Beispiel mit den Wahlleistungen – nun zum Beispiel ins Krankenhaus kommen und er würde Wahlleistungen (freie Krankenhaus und freie Arztwahl) in Anspruch nehmen, kann es schnell teuer werden für den Versicherten werden. Mein obiger Kunde war zum Glück noch gesund und ich konnte ihm helfen. Meistens fällt es jedoch erst auf, wenn es teuer wird und dann, kann oft selbst der beste Versicherungsmensch nicht mehr helfen.
Vor 2 Jahren rief mich eine Frau an. Den Namen der Versicherung gebe ich mal nicht an, weil es egal ist. Ich schätze, jede Versicherung hätte hier gleich gehandelt. Sie hatte 2 Töchter. Eine der beiden Töchter hatte vor einem Jahr eine Ausbildung angefangen und war aus dem Kindergeldbezug und auch aus der Beihilfe herausgefallen. Da die Töchter jedoch über ihren Ehegatten bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, hatte die Mutter vergessen, ihre private Krankenversicherung von dieser Änderung zu unterrichten. Dies hätte sie aber tun müssen, da sich ihre Beihilfe geändert hatte. Mit zwei Kindern hatte sie einen Beihilfeanspruch von 70%. Sie hatte bei der privaten Krankenversicherung nur 30% der Kosten abgesichert. Dadurch, dass eine Tochter nun jedoch aus der Beihilfe herausgefallen war, hatte sich für die Mutter der Beihilfeanspruch geändert. Sie hatte seitdem nur noch einen Beihilfeanspruch von 50% und hätte die fehlenden 20% bei ihrer privaten Krankenversicherung absichern müssen. Dieses hatte sie aber versäumt. Aufgefallen ist ihr das erst nach der Brustkrebs-Operation. Sie hatte die Rechnungen bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung eingereicht. Beide haben voll erstattet und trotzdem fehlten ihr knapp 18.000 Euro. Da erst wurde ihr bewusst, dass etwas nicht stimmte. Sie wollte sich natürlich rückwirkend richtig versichern, aber die Krankenversicherung hat nicht mitgespielt. Die sagte eben nur, dass es länger als 6 Monate her ist und sie einen neuen Antrag stellen muss. Dieser wurde mit der Diagnose Brustkrebs natürlich abgelehnt und die Dame blieb auf zum einen auf den 18.000 Euro hängen und konnte sich zum anderen nicht einmal richtig versichern. Sie musste zittern und beten, dass der Tumor restlos beseitigt worden war und keine weiteren Operationen notwendig seien. Solch eine Zitterpartie braucht kein Mensch.
Egal, was sich bei euch ändert: sprecht mit eurer privaten Krankenversicherung. Fälle, die mir einfallen sind zum Beispiel: